NIS2 · KRITIS · FUNCTIONAL RESILIENCE
Von der regulatorischen Einordnung zur tatsächlichen Betriebsfähigkeit.
Das Assessment stellt keine NIS2- oder KRITIS-Konformität fest. Es übersetzt ausgewählte regulatorische Anforderungen in operative Fragen: Welche Funktion muss erhalten bleiben, wovon hängt sie ab und wodurch ist ihre Betriebsfähigkeit nachgewiesen?
Kontext zuerst. Bewertung danach.
Die Angaben in diesem Block werden nicht als Rechtsprüfung ausgewertet. Sie beschreiben lediglich den Rahmen der anschließenden funktionalen Selbsteinschätzung.
Das Instrument orientiert sich an den Risikomanagementthemen des BSIG und ergänzt sie um die POR-Logik kritischer Funktion, Verifikation, kombinierter Ausfälle und Recovery. Es ersetzt weder die BSI-Betroffenheitsprüfung noch Rechtsberatung, Audit oder Zertifizierung.
Nachweisprofil der betrachteten Funktion
Regulatorischer Kontext
Nachweisstand über acht Dimensionen
Der Status einer Dimension folgt dem schwächsten zugeordneten Nachweis. Es wird weder innerhalb der Dimensionen noch über das Gesamtprofil gemittelt.
Abgedeckte Anforderungsbereiche
Decision Relevant
Wo belastbarer Nachweis fehlt
Wo Substanz belegt ist
Mit „Unbekannt“ oder „Angenommen“ bewertete Punkte markieren Informations- oder Nachweislücken. POINT OF RESOLUTION kann deren Klärung über Risk Intelligence, Technical & Engineering Analysis und Direct Action fachlich unterstützen.
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